Aktion / Bericht
Landschaftsschutz
Das letzte Monatstreffen des ÖDP-Kreisverband Landsberg fand am 13.2.2017 in Utting statt.
Thema: Geplantes Uttinger Gewerbegebiet im Konflikt mit Landschaftsschutz, Oberflächenwasserproblematik und Belangen der anliegenden Wohnbebauung.
Anwesende Personen der ÖDP:
Karin Boolzen, Bundestagskandidatin für den Stimmkreis Landsberg/Starnberg
Wolfgang Dörsam, Kreisvorsitzender
Robert Sedlmayr, Vorsitzender der ÖDP-Fraktion im Kreistag Landsberg
Dieter Schlierf, Wolfgang Buttner, ÖDP-Kreisräte
Stefan Meiser, ÖDP-Stadtrat aus Landsberg, Steffen Gölzner, Gemeinderat für die ÖDP in Egling
Weitere Anwesende:
Anlieger des geplanten Gewerbegebietes
Bürgermeister Josef Lutzenberger
Robert Sedlmayr referierte zu Beginn der Veranstaltung über die Beschlusslage des Kreistages.
Die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebietes „Ammersee West“ wurde vom Kreistag gegen die Stimmen der ÖDP-Kreisräte beschlossen. Die Information, dass die gesamte Kreistagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen/Alternative Liste für die Herausnahme dieser sensiblen Flächen gestimmt hat, sorgte für allgemeine Verwunderung. Die betreffenden Flächen liegen in exponierter Lage oberhalb des Ortes. Die Bebauung mit entsprechend hohen Gewerbebauten würde einen erheblichen Eingriff ins Landschaftsbild bedeuten.
Sedlmayr stellte dar, daß die nächsten Planungsschritte der Gemeinde Utting nun die Aufnahme der betreffenden Flächen in den Flächennutzungsplan sowie die Einleitung des BebauungsplanVerfahrens seien. Der anwesende Bürgermeister Lutzenberger teilte mit, daß die Gemeinde im Vorfeld ein Umlegungsverfahren anstoßen will, welches zum Ziel hat, die Grundstücke unter den 11 privaten Eigentümern parzellengerecht für die spätere Nutzung aufzuteilen. Sofern keine gravierenden Probleme in der Planungsphase auftreten, könnte Baurecht in ein bis zwei Jahren hergestellt sein, so Lutzenberger.
Bei der Besichtigung des betreffenden Gebietes wurde den ÖDP-Kreisräten von den Anliegern mitgeteilt, daß die am bestehenden Wohngebiet angrenzende Wiese bei Starkregenereignissen immer wieder etliche Tage unter Wasser steht. Der Wasserstand beträgt bisweilen 1 Meter. Kinder nutzen den See im künftigen Gewerbegebiet zum Spielen mit dem Schlauchboot.
Sedlmayr verdeutlichte, daß bei Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein von Oberflächenwasserproblematik betroffenes Gebiet eine dezentrale Regenwasserrückhaltung im unmittelbaren Umfeld des Planungsgebietes zwingend notwendig ist. Zur Grundlagenermittlung muß ein Ingenieurbüro ein Gutachten erstellen, welches die Rückhaltung des durch die Versiegelung der Flächen „verdrängte“ Regenwasser behandelt und an welcher Stelle im betreffenden Gebiet ein beispielsweise zu erstellendes Regenwasser-Rückhaltebecken situiert werden soll.
Robert Sedlmayr ist der Meinung, dass die dezentrale Regenwasser-Rückhaltung ein zentrales Problem für dieses Gebiet darstellt. Ein laut Vorgaben der Wasserwirtschaft erforderliches Regenwasser-Rückhaltebecken kann laut Sedlmayr ausschließlich im Bereich vor der bestehenden Wohnbebauung errichtet werden. Die Regenwasserrückhaltung für dieses Gebiet wird sicherlich mehrere tausend Quadratmeter Fläche benötigen. Das wird die möglichen Bauflächen erheblich reduzieren. Sedlmayr stellte die Frage, ob die Gemeinde Utting bereits Überlegungen in diese Richtung angestrengt hat. Bürgermeister Lutzenberger teilte mit, daß es bislang keine Planung gebe und er das Bebauungsplanverfahren abwarten wolle. Robert Sedlmayr regte an, daß die Gemeinde im Vorfeld eines kostenträchtigen Planungsverfahrens ein entsprechendes Gutachten unter Vorgabe von vergleichbaren versiegelten Flächen in Auftrag geben sollte. Damit ergäbe sich für die Gemeinde die Erkenntnis, wie und mit welchem Kostenumfang eine Regenwasserrückhaltung überhaupt realisiert werden könnte.
Der Landsberger ÖDP-Stadtrat Stefan Meiser fragte Lutzenberger, warum denn ausgerechnet die Grünen, welche auf Landesebene gegen Bodenverbrauch und -Versiegelung gerade in der jüngsten Vergangenheit sehr aktiv sind, auf Gemeinde- und Kreisebene komplett anders abstimmen. Lutzenberger teilte mit, daß er und die meisten Gemeinderäte der GAL keine Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen sind und deshalb keine Bindung an die Programmatik der Grünen bestehe. Von den Anwesenden wurde das ernüchtert zur Kenntnis genommen.
Meiser stellte darüber hinaus die Frage, warum denn die Gemeinde Utting Baurecht ausschließlich für private Grundstückseigentümer schaffen will und keine Flächen zum aktuellen niedrigen Wert ankaufe, um die Gemeinde und damit die Uttinger Bürger an einer möglichen Wertsteigerung partizipieren zu lassen. Diese Vorgehensweise werde in den allermeisten Kommunen praktiziert. Bürgermeister Lutzenberger teilte mit, daß diese Vorgehensweise in Utting nicht praktiziert würde und er die Planung in dieser Form von seinem Vorgänger übernommen habe.
Die zahlreich erschienenen Anlieger des geplanten Gewerbegebietes stellten infrage, ob es genügend Nachfrage aus dem Ort für ein circa 55.000 Quadratmeter umfassendes Gewerbegebiet gäbe. Bürgermeister Lutzenberger konnte der Versammlung über keine konkrete Anfrage von Betrieben berichten, welche die vom Gemeinderat gewünschten Arbeitsplätze und Gewerbesteuern nach Utting bringen würden.
Einig waren die ÖDP-Mitglieder und die anwesenden Uttinger Bürger darüber, daß die Belange Landschaftsschutz, Bodenverbrauch und Oberflächenwasserproblematik in unserem wunderschönen Landkreis nicht ständig der Ausweitung von Gewerbeflächen weichen dürfen.
Karin Boolzen, Bundestagskandidatin der ÖDP, informierte die Anwesenden über die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in den Planungsverfahren.
Ein Bürgerbegehren, welches zum Ziel hat, das betroffene Gebiet von Bebauung frei zu halten, ist rechtlich möglich. Hierzu wären Unterstützungsunterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten der Gemeinde Utting einzureichen. In der Folge wäre ein Bürgerentscheid durchführbar.
Wolfgang Dörsam, Kreisvorsitzender, versprach den anwesenden Uttingern, mit Rat und Tat bei geplanten Aktionen zur Seite zu stehen. Von den Uttinger Mitgliedern der GAL sei das offensichtlich nicht zu erwarten.