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Pressemitteilung

Corona-Folgen für die Kommunalhaushalte 2020, 2021, 2022

Dr. Rainer Gottwald

Dr. Rainer Gottwald - Foto: ÖDP

Die Ökologische Demokratische Partei Deutschland (ÖDP) ist bayernweit mit vielen Kreisverbänden vernetzt. In der jetzigen Corona-Krise erhalten wir Informationen von überall her, wie mit den finanziellen Folgen der Krise für die Kommunalhaushalte der nächsten beiden Jahre umgegangen werden soll. Mancherorts wurden die von Art. 68 der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Maßnahmen (Haushaltssperre, Einstellungsstopp, Kurzarbeit) sehr frühzeitig im Juni in einen Nachtragshaushalt gegossen. Woanders wurde nichts gemacht, wie auch in unserem Landkreis. Beschlüsse zum Nachtragshaushalt werden auf das Jahresende 2020 verschoben (Gemeinde Denklingen, Stadt Landsberg, Landkreis) oder sogar – als Verstoß gegen die Gemeindeordnung – erst im Haushalt 2021 berücksichtigt Für den Bürger hat das den Nachteil, dass bis Jahresende alle Maßnahmen wie bisher weiter geführt werden. Kommt dann ein Nachtragshaushalt so können diese nicht mehr gestoppt werden, da schon zu weit fortgeschritten. Das Finanzloch wird dann noch größer.
Wir möchten dem entgegenwirken und die Bürger und die Kommunalpolitiker im Landkreis über den momentanen Stand der Entwicklung informieren. Beispielsweise entpuppt sich das „Geschenk“ des bayerischen Staates bei den Gewerbesteuerausfällen als leeres Gerede, denn es muss zurückgezahlt werden.! Die weltweite Corona-Pandemie ab Frühjahr 2020 hat enorme wirtschaftliche Verwerfungen ausgelöst und bei den deutschen Kommunen zu massivem Wegbrechen von Steuereinnahmen, dem Wegfall von Einnahmen bei gleichzeitig fortbestehenden Ausgaben für das Bereithalten öffentlicher Einrichtungen sowie steigenden Ausgaben zur Katastrophenbewältigung (z.B. Krankenhäuser) geführt.
Der Bund hat deshalb ein 130 Mrd. € umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen, das die Konjunktur und die Wirtschaftskraft Deutschlands wieder stärken soll. Die Rettungsschirme von Bund und Ländern führen jedoch zu einer massiven Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte.
Teil des Konjunkturpakets des Bundes sind verschiedene Maßnahmen, wie z.B. ein pauschalierter Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen und eine auf Dauer angelegte Erhöhung des Bundesanteils zu den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Trotz dieses kommunalen Rettungsschirms durch Bund und Länder ist dennoch zu befürchten, dass viele kommunale Haushalte in Schieflage geraten.
Der Freistaat Bayern hat darauf reagiert und hat die strikten kommunalwirtschaftlichen Vorgaben der Gemeindeordnung (Art. 63 und 68) und der Kommunalen Haushaltsverordnung temporär für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 durch den Erlass einer „Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona- Pandemie von 2020“ gelockert. Durch diese haushaltsrechtlichen Erleichterungen sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, finanzielle Belastungen zu strecken und dadurch kurzfristig ihre Haushalte zu entlasten.
In der Begründung zur Verordnung wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Eröffnung dieser Spielräume nicht dazu führen darf, dass in diesen Jahren beliebige Projekte vorgezogen und finanziert werden, die sonst im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft und unter Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit nicht finanzierbar wären. ödp. Kreisverband Landsberg am Lech, St.-Ulrich-Str. 11 , 86899 Landsberg am LechEiner der entscheidenden Regelungen dieses Verordnungsentwurfes ist das neue Instrument der Kreditaufnahmen zum Haushaltsausgleich. Bisher durften Kredite ausschließlich für Ausgaben des Vermögenshaushaltes, also für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, aufgenommen werden. Diese Möglichkeit wird für 2020 und 2021 erweitert auf Darlehensaufnahmen, um weggefallene Einnahmen des Verwaltungshaushalts zu kompensieren.
Diese Kredite sind von der Rechtsaufsicht (Landratsamt) nicht zu genehmigen; allerdings müssen sie bis spätestens 2032 in gleichen Raten getilgt werden. Das Problem dieser Kredite liegt darin, dass ihre 10jährige Tilgung ab 2022 wieder in den Grenzen der dauernden Leistungsfähigkeit erbracht werden muss und die Höhe der jährlichen Tilgungen nicht den Handlungsspielraum der Kommune weitgehend einengen oder auf 0 reduzieren darf.
Der Verordnungsgeber stellt klar, dass, falls die Kommune mit der Kreditaufnahme zum Haushaltsausgleich in den Jahren 2020 und 2021 den Bogen überspannt, sie Gefahr läuft, ab dem Haushaltsjahr 2022 Restriktionen bei Kreditaufnahmen für Investitionen unterworfen zu werden. Eine Überschuldung ist unverändert zu vermeiden.
Der Nachtragshaushalt sollte daher vor allem Positionen enthalten, die unmittelbar durch die CoronaPandemie ausgelöst wurden. Die zu erwartende Ausgleichszahlung für Gewerbesteuerausfälle wird nicht ausreichen, um den gesamten Fehlbetrag zu decken. Dies kann nur durch Kreditaufnahmen im Rahmen einer eventuell bereits genehmigten Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2019 und evtl. weiteren Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage erreicht werden. Unter diesen vorgenannten Parametern wäre der Nachtragshaushalt rechtsaufsichtlich genehmigungsfrei.
ÖDP Kreisverband LL
10.10.2020

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